Steuerfalle zinsloses Darlehen

In der Familie oder unter guten Freunden ist es nicht unüblich, dass Darlehen zinslos gewährt werden. Im Zinsverzicht sieht die Finanzverwaltung aber eine Schenkung des Darlehensgebers an den Darlehensnehmer, die zu Schenkungsteuer führen kann.

In der Familie ist dies in der Regel steuerlich aufgrund der persönlichen Freibeträge kein Thema. Außerhalb der Familie beträgt der Freibetrag aber nur 20.000 €. Da Schenkungen innerhalb von 10 Jahren zusammengerechnet werden, ist dieser Betrag schnell mal überschritten, zumal die Finanzverwaltung einen fiktiven Zinssatz von 5,5 % ansetzt.

Wird ein Zinssatz unter 3 % vereinbart, wird in der Differenz zwischen dem tatsächlich vereinbarten und dem fiktiven von 3 % ebenfalls eine zumindest teilweise Schenkung angenommen.

Daneben drohen bei zinslosen Darlehen unter gewissen Voraussetzungen auch noch einkommensteuerliche Konsequenzen. Allerdings schließt eine Schenkungsteuerbelastung eine einkommensteuerliche Erfassung aus.

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