Splittingtarif bei Lebenspartnerschaft

Mit Beschluss vom 07.05.2013 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Versagung des Splittingtarifs für eingetragene Lebenspartnerschaften seit 2001 verfassungswidrig ist.  Dieser Beschluss hat Auswirkungen auf alle noch nicht bestandskräftigen Fälle.

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