In unserem Mandanten-Informationsbrief Oktober haben wir auch auf die Einführung des Betreuungsgeldes hingewiesen. Auf die Frage, wie sich dieses auf die Familienversicherung auswirkt, möchten wir darüber hinaus nachstehend noch eingehen.
In der Krankenversicherung werden Familienmitglieder mitversichert, wenn sie die Einkommensgrenze von derzeit 385 € nicht überschreiten. Übt das Familienmitglied einen Minijob aus, erhöht sich die Grenze auf monatlich 450 €. Das Betreuungsgeld wird hierbei nicht als Einkommen berücksichtigt.