Einkunftserzielungsabsicht bei Leerstand

Voraussetzung für eine Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung einer Immobilie sind ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen. Dazu kann auch gehören, dass bei einem lang andauernden Leerstand einer möblierten Wohnung geeignetere Wege der Vermarktung zu suchen sind. Gegebenenfalls muss die Wohnung unmöbliert zur Vermietung angeboten werden.

Für die ernsthaften Vermietungsbemühungen ist der Vermieter nach einem Beschluss der BFH 05.01.2015 beweispflichtig. Wesentliche Indizien dafür sind u. a. Inserate in einschlägigen Zeitschriften, die Beauftragung eines Maklers und eben auch die Berücksichtigung geänderter Verhältnisse, wenn alle vorherigen Bemühungen nicht zum Erfolg führen.

Tipp:   Wollen Sie bei längerem Leerstand einer Wohnung erreichen, dass die Werbungskosten gleichwohl steuerlich abgezogen werden können, sind Bemühungen im o. g. Sinne unerlässlich. Darüber hinaus ist es wichtig, diese Bemühungen zu dokumentieren, um der vom BFH dem Steuerpflichtigen zugeordneten Beweislast dem Finanzamt gegenüber auch tatsächlich gerecht werden zu können.

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