Höhere Pfändungsfreigrenzen ab 01. Juli 2015

Mit Wirkung zum 01. Juli 2015 werden wieder die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen angepasst. Für einen monatlichen Lohnzahlungszeitraum wurde der Grundbetrag von 1.045,04 € auf 1.073,88 €, der Freibetrag für die erste unterhaltsberechtigte Person von 393,30 € auf 404,16 € und der Freibetrag für die zweite bis fünfte Person von jeweils 219,12 € auf 225,14 € erhöht. Näheres können Sie der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015 vom 14.04.2015 entnehmen.

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