…diese Frage stellt sich regelmäßig mit jedem Jahreswechsel. Dabei sind in der ersten Stufe die nachstehend benannten gesetzlichen Vorgaben zu beachten, die für Unternehmer und Privatpersonen unterschiedliche Auswirkungen haben.
a) Unternehmer
Zu Beginn des Jahres 2016 können folgende Unterlagen entsorgt werden:
b) Privatpersonen
Grundsätzlich können Privatpersonen Unterlagen entsorgen, wenn sie, falls steuerlich relevant, dem Finanzamt vorgelegt wurden und der diesbezügliche Steuerbescheid in Ordnung ist. Bei elektronischer Einreichung der Steuererklärung müssen die Belege bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufbewahrt werden.
Hierbei sind aber folgende zwei Ausnahmen zu beachten:
Tipp: Selbstverständlich sollte nicht unbedingt alles entsorgt werden, was der
Gesetzgeber zulässt. Überlegen Sie sich vielmehr, bei welchen Unterlagen es sinnvoll sein kann, diese über die gesetzlichen Vorgaben hinaus aufzubewahren.