Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen

Mit zwei Urteilen vom 02.09.2015 hat der BFH entschieden, dass Krankheitskosten einschließlich der Zuzahlungen zwar außergewöhnliche Belastungen sind, dass es aber von Verfassungs wegen nicht geboten ist, bei der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung dieser Aufwendungen auf den Ansatz der zumutbaren Belastung zu verzichten.

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