Vom Erben nachgezahlte Kirchensteuer abzugsfähig?
Zahlungen auf offene Kirchensteuern des Erblassers durch den Erben sind nach dem Urteil des BFH vom 21.07.2016 – X R 43/13 bei diesem im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe abziehbar.
veröffentlicht am 12.12.2016