Bei Rechnungen auf Thermopapier (z. B. Tankquittungen) ist festzustellen, dass diese häufig bereits nach kurzer Zeit verblassen und nicht mehr lesbar sind. Wir empfehlen deshalb, diese Rechnungen zeitnah auf normales Papier zu kopieren und die Kopie zur Originalrechnung zu heften. Nur so ist gewährleistet, dass die Rechnungen, die sie erhalten, für den gesamten Aufbewahrungszeitraum nach § 14b Abs. 1 UStG gut lesbar sind.