Gewerbesteuer – Verfassungsrechtliche Bedenken

Bei der Ermittlung der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage sind Zinsen und Mieten dem Gewinn hinzu zu rechnen, was zu einer erhöhten Gewerbesteuerbelastung führt. Dies hält das Finanzgericht Hamburg für verfassungswidrig und hat deshalb diesen Sachverhalt dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Tipp:
Wir empfehlen, in einschlägigen Fällen unter Berufung auf das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvL 8/12) gegen den Gewerbesteuermessbescheid Einspruch einzulegen und Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Dann bleibt der Bescheid bis zur abschließenden Entscheidung des Gerichts offen.

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