Abgeltungsteuer – Altverluste bis 2013 nutzen

Liegen vom Finanzamt festgestellte Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren aus der Zeit vor dem Jahr 2009 vor, können diese nur noch bis Ende 2013 mit aktuellen Gewinnen aus Wertpapiergeschäften verrechnet werden. Beträgt der Verlust beispielsweise 40 T€ und entsteht in 2012 ein Gewinn ebenfalls in Höhe von 40 T€ aus dem Verkauf einer Aktie, die nach 2008 erworben wurde, ist eine Verlustverrechnung möglich und es entsteht keine Steuerbelastung. Wird die Aktie erst in 2014 veräußert, ist dagegen eine Verrechnung mit dem festgestellten Verlust nicht mehr möglich, sodass bezüglich des sich ergebenden Gewinns Abgeltungsteuer anfällt.

Tipp:

Haben Sie beispielsweise nach 2008 Aktien oder Fondsanteile erworben und können Sie diese mit Gewinn veräußern, sollten Sie prüfen, ob Sie nicht spätestens Ende 2013 aussteigen. Dies gilt selbst dann, wenn Sie sich wegen erwarteter Kurssteigerungen nicht von den Papieren trennen wollen. Sie können diese Papiere nämlich kurze Zeit später, in der Regel sogar am selben Tag, wieder erwerben. Der Bundesfinanzhof sieht darin keinen Gestaltungsmissbrauch.

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