Ist der Verkauf einer Vielzahl von Gegenständen über mehrere Jahre auf der Internet-Plattform eBay eine nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit? Dieses kann nur aufgrund des Gesamtbildes der Verhältnisse entschieden werden. Eine bereits beim Einkauf der Gegenstände bestehende Wiederverkaufsabsicht muss nicht gegeben sein.
In einer aktuellen Entscheidung hat der BFH eine nachhaltige Tätigkeit bejaht, bei der in drei Jahren aus insgesamt 841 Verkäufen 83.500 € erzielt und dabei ein erheblicher Organisationsaufwand, z. B. durch die genaue und werbemäßige Bezeichnung des Artikels, die Platzierung in einer Produktgruppe, die Zuweisung eines Mindestgebots, die Anfertigung von Fotos, die Überwachung des Versteigerungsvorgangs und des Zahlungseingangs sowie der unverzügliche Versand, betrieben wurde.