Zur Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe

Das Ministerium der Finanzen Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass in einem Revisionsverfahren beim BFH darüber gestritten wird, ob die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe verfassungsgemäß ist.

Tipp:
Sollten sich durch die Abziehbarkeit Steuervorteile ergeben können, empfehlen wir, Einspruch einzulegen und Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Aussetzung der Vollziehung sei jedoch nicht zu gewähren (FinMin Schleswig-Holstein v. 31.7.2012 – VI 304 – S 2137 – 229).

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