ELSTAM – Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Ab dem 01. Januar 2013 können alle Arbeitgeber das sog. ELSTAM-Verfahren anwenden und damit alle Lohnsteuermerkmale ihrer Arbeitnehmer elektronisch bei der Finanzverwaltung abfragen. Nach dem Slogan „Elektronik statt Papier“ ersetzt dieses Verfahren die alte Lohnsteuerkarte.

Damit Arbeitnehmer sicher gehen können, dass im Neujahr die gleiche Gehaltshöhe auf ihrem Konto zu finden ist, sollten sie ihre Freibeträge noch vor der Umstellung neu beantragen, da diese nicht in das neue System übernommen wurden. Arbeitgeber sollten Ihre Arbeitnehmer darauf aufmerksam machen. Wir stellen unseren Mandanten ein diesbezügliches Infoblatt zur Verfügung.

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