Steuervorauszahlungen nach einer Trennung

Trennen sich Ehegatten, treten in der Folge im Rahmen von Einkommensteuerver- anlagungen oft Probleme bezüglich der Zuordnung der geleisteten Vorauszahlungen auf. Liegt nämlich zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs einer Vorauszahlung beim Finanzamt seitens des Zahlenden keine klare Tilgungsbestimmung vor, darf dieses davon ausgehen, dass mit der Zahlung auch die Steuerschuld des anderen Ehegatten beglichen werden soll (Tilgungsvermutung).

Tipp:    Möchte derjenige, der die Vorauszahlungen leistet erreichen, dass die Vorauszahlung nur ihm zugerechnet wird, ist mit der Zahlung eine diesbezüglich klare Tilgungsbestimmung dem Finanzamt gegenüber erforderlich.

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