Weg frei für Partnerschaftsgesellschaft mbB

Am 13.06.2013 hat der Bundestag das Gesetz bezüglich der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung verabschiedet. Nachdem der Bundesrat diesem nicht zustimmen muss, kann es alsbald in Kraft treten. Diese neu begründete Gesellschaftsform bietet für Freiberufler, die bisher eine GbR oder herkömmliche Partnerschaftsgesellschaft haben durch die Haftungsbeschränkung erhebliche Vorteile. Für diesen Personenkreis ist es deshalb sicherlich empfehlenswert, sich über diese neue Gesellschaftsform Gedanken zu machen.

veröffentlicht am