Abzug für Kinderbetreuungskosten bei Barzahlung

Das Nachweiserfordernis „Erhalt einer Rechnung für die Aufwendungen und Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung“ bezieht sich ausschließlich auf Dienstleistungen, für die Rechnungen ausgestellt werden und nicht auf sog. Mini-Jobs. Das hat das FG Niedersachen mit Urteil v. 20.3.2013 entschieden und Revision nicht zugelassen.

Tipp:    Aus Nachweisgründen halten wir gleichwohl eine Auszahlung über die Bank für empfehlenswert und verwenden dieses Urteil deshalb nicht für die Gestaltungs- sondern nur für die Abwehrberatung.

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