Dienstwagenbesteuerung: Anwendung der 1%-Regelung

Wird einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein Fahrzeug unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt, führt dies beim Arbeitnehmer auch dann zu einem steuerpflichtigen Vorteil, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug tatsächlich nicht privat nutzt. Bisher konnte die vermutete tatsächliche private Nutzung unter engen Voraussetzungen widerlegt werden. Lt. Bundesfinanzhof ist dies zukünftig nur noch durch Nachweis anhand eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs möglich. Wird ein solches nicht geführt, ist ein privater Nutzungsvorteil unabdingbar auf Grundlage der 1 %-Regelung zu versteuern.

Im Bereich der Gewinneinkünfte dürfte ein Beweis des Gegenteils demgegenüber wohl weiterhin auch in bisheriger Weise möglich sein (z. B. wenn für private Fahrten andere, gleichwertige Fahrzeuge zur Verfügung stehen).

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