ELSTAM: Abruf nicht verpassen!

Mit ELSTAM wird das elektronische Verfahren bezeichnet, mit dem Arbeitgeber die von der Finanzverwaltung bereitgestellten Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Steuerklasse, Freibeträge etc.) abrufen können. Damit wird die bisherige Lohnsteuerkarte in Papierform abgelöst. Dafür wurde das Kalenderjahr 2013 als Einführungszeitraum bestimmt. Der Arbeitgeber muss deshalb die ELSTAM spätestens für den letzten im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum abrufen und anwenden. Ein Abruf mit Wirkung 2014 ist verspätet.

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