Spekulationsgewinn bei Grundstücken

Private Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt, sind nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG steuerpflichtig. Unter bestimmten zeitlichen Voraussetzungen sind zu eigenen Wohnzwecken genutzte Grundstücke davon ausgenommen.

In einem Streifall, den das FG Münster zu entscheiden hatte, lag der notarielle Verkaufsvertrag innerhalb der 10-Jahres-Frist. Der Eintritt einer Bedingung (behördliche Freistellungsbescheinigung) erfolgte jedoch erst nach Ablauf der Frist. Das FG lehnte die Besteuerung ab, da es auf den Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung ankomme und letzterer nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zurück wirke.

Da der BFH die Revision der Finanzverwaltung zugelassen hat, sollten derartige Streitfälle mit Verweis auf dieses Revisionsverfahren (Az. BFH IX R 22/13) offen gehalten werden.

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