Gegen ein Urteil des FG Hamburg bezüglich der Frage, ob der Zinssatz bezüglich Steuernachzahlungen in Höhe von 6 % noch verfassungsgemäß sei, wurde zwischenzeitlich Revision eingelegt.
Tipp: Unter Hinweis auf das anhängige Revisionsverfahren (Az.: IX R 31/13) sollte gegen alle Zinsbescheide bezüglich Steuernachzahlungen Einspruch eingelegt und Ruhen des Verfahrens beantragt werden.