Häusliches Arbeitszimmer

Da zwei BFH-Senate zu folgendem Fall eine unterschiedliche Auffassung vertreten, muss darüber nun der große Senat des BFH entscheiden. Ein Steuerzahler hat ein häusliches Arbeitszimmer, nutzt dieses zu 60 % zur Verwaltung seiner Mietwohnungen und will dementsprechend 60 % der Aufwendungen für das Arbeitszimmer steuerlich geltend machen. Strittig ist nun, ob dies möglich ist.

Tipp: In derartig gelagerten Fällen sollten Sie die anteiligen Aufwendungen steuerlich geltend machen. Lehnt die Finanzverwaltung dies ab, empfehlen wir, dagegen mit Verweis auf das anhängige Verfahren (AZ: IX R 23/12) Einspruch einzulegen und Ruhen des Verfahrens zu beantragen.

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