Steuerpflicht von Erstattungszinsen

Lange Zeit war umstritten, ob Erstattungszinsen auf Steuererstattungen der Besteuerung zu unterwerfen sind. Grund dafür war hauptsächlich der, dass Zinszahlungen durch Steuernachzahlungen steuerlich nicht abzugsfähig sind. Nun hat der BFH in einem aktuellen Urteil entschieden, dass derartige Erstattungszinsen tatsächlich steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen darstellen. Nach seiner Auffassung verstoßen die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen auch im Hinblick auf ihre rückwirkende Geltung nicht gegen geltendes Verfassungsrecht. Darüber hinaus hat er auch entschieden, dass Erstattungszinsen keine außerordentlichen und damit steuerlich begünstigten Einkünfte i. S. von § 34 EStG darstellen.

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