Erbe bezahlt Kirchensteuer des Erblassers – Sonderausgabe?

Nach einem Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 26.09.2013 – 8 K 649/13 kann ein Erbe Kirchensteuernachzahlungen, die er für den Erblasser leistet im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Gegen diese, für den Steuerpflichtigen günstige Rechtsprechung hat die Finanzverwaltung allerdings Revision eingelegt (Az. BFH: X R 43/13).

Tipp: In derartig gelagerten Fällen sollten Sie die Kirchensteuerzahlungen steuerlich geltend machen. Lehnt die Finanzverwaltung dies ab, empfehlen wir, dagegen mit Verweis auf das o. g. anhängige Verfahren Einspruch einzulegen und Ruhen des Verfahrens zu beantragen.

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