Das Bundeskabinett hat am 24. September 2014 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung beschlossen. Das führt zu einer Verschärfung der Selbstanzeige ab 2015. Nachstehend wollen wir insbesondere auf folgende Änderungen aufmerksam machen:
Die Strafverfolgungsverjährung tritt bisher 5 Jahre nach Tatbeendigung ein. Nur für besonders schwere Steuerhinterziehung galt schon bisher eine strafrechtliche Verjährungsfrist von 10 Jahren. Ab 2015 soll die strafrechtliche Verjährungsfrist von 10 Jahren für alle Steuerhinterziehungen gelten.
Die Grenze für eine Selbstanzeige, auf die kein Strafzuschlag auf die hinterzogene Steuer erfolgt, wird von 50.000 € auf 25.000 € herabgesetzt.
Beträgt die hinterzogene Steuer mehr als 25.000 €, wird ab 2015 von der Strafverfolgung abgesehen, wenn nachfolgender, neu festgesetzter Strafzuschlag auf die hinterzogene Steuer gezahlt wird:
10 % bei einer Hinterziehung bis 100.000 €
15 % bei einer Hinterziehung bis 1 Mio €
20 % bei einer Hinterziehung über 1 Mio €
Derzeit beträgt der Strafzuschlag einheitlich 5 % wenn die hinterzogene Steuer 50.000 € übersteigt.