Ab Oktober 2014 müssen neue Vordrucke zur Umsatzsteuer-Voranmeldung verwendet werden. Grund ist eine gesetzliche Anpassung. Bei Lieferung von Edelmetallen und unedlen Metallen sowie bei steuerpflichtigen Lieferungen von Spielkonsolen und Tablet-PCs an einen anderen Unternehmer kommt es durch das Gesetz zu einer Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Deshalb müssen ab Oktober diese Umsätze in die neuen Vordruckmuster entsprechend eingetragen werden.