Werbungskostenabzug bei Zinseinkünften verfassungswidrig?

Seit dem 01.01.2009 schließt das Gesetz bei der Besteuerung von Einkünften aus privatem Kapitalvermögen den Abzug der tatsächlichen Werbungskosten aus. Bezüglich der Frage, ob das ggf. verfassungswidrig sein könnte, sind derzeit zwei Verfahren beim BFH anhängig (Az. VIII R 13/13 und VIII R 18/14).    

Tipp: Übersteigen die tatsächlichen Werbungskosten zu den Kapitalerträgen den Sparer-Pauschbetrag von 801 € bei Ledigen und von 1602 € bei Ehegatten, sollten diese in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Gegen ablehnende Bescheide sollte dann mit Verweis auf die o. g. Verfahren Einspruch eingelegt und Ruhen des Verfahrens beantragt werden.

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