Künstlersozialabgabe: Abgabefrist 31.03.!

Unternehmen, die im vergangenen Jahr Honorare für künstlerische Leistungen an selbständige Vertragspartner (nicht KG und GmbH!) gezahlt haben, müssen dies der Künstlersozialkasse bis zum 31.03.2015 melden. Erfolgt dies nicht fristgerecht, drohen Geldbußen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass aufgrund einer Gesetzesänderung in diesem Bereich mit intensiveren Betriebsprüfungen zu rechnen ist.

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