Abgabe der Steuererklärung per Fax

Der BFH hat entschieden, dass die Abgabe einer Einkommensteuererklärung auch per Fax wirksam möglich ist. Selbstverständlich ist aber natürlich auch in diesem Falle darauf zu achten, dass die Erklärungen von dem/den Steuerpflichtigen persönlich unterschrieben sind.

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