Anspruch des Finanzamtes auf Due Diligence Berichte?

Das Finanzgericht Münster hatte zu entscheiden, ob die Vorlagepflicht bezüglich diverser Unterlagen sich auch auf einen Due Diligence Bericht erstreckt. Dabei ist es zum Ergebnis gekommen, dass es sich bei diesem, wie bei Vorstands- und Aufsichtsratsprotokollen, um „eine Urkunde besonderer Art“ handelt, die regelmäßig auch Informationen enthielten, die nicht herausgegeben werden müssen. Die Finanzverwaltung müsse daher im Einzelfall abwägen, ob nicht die Vorlage eines „geweißten“ Berichts oder von einzelnen, dem Bericht zugrunde liegenden Unterlagen genügt.

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