Steuerliche Förderung der Altbausanierung

Die Sanierung von Altbauten und alten Fabriken, Kasernen und Schulen verbunden mit deren Umgestaltung zu großzügigen Wohnbereichen ist derzeit sehr beliebt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind dadurch entstehende Aufwendungen zudem steuerlich gefördert. Liegen diese vor, können Vermieter die entstandenen Kosten schneller und damit höher abschreiben als mit dem sonst gültigen AfA-Satz. Selbstnutzer können die Aufwendungen zehn Jahre lang in Höhe von 9 % als Sonderausgaben abziehen.

Erforderlich hierfür ist eine Bescheinigung der Gemeinde, dass die Baumaßnahmen die Voraussetzungen des § 7 h EStG erfüllen. In der Vergangenheit haben Finanzämter des Öfteren die steuerlichen Segnungen trotz Vorliegens dieser Bescheinigung versagt, weil sie nach eigener Prüfung der Sachlage entgegen der Gemeinde zum Ergebnis gekommen sind, es liege ein Neubau vor. Dem hat der BFH mit Urteil vom 22.10.214 – X R 15/13 nun einen Riegel vorgeschoben und damit gleichzeitig seine bisherige Rechtsprechung geändert. Nach dieser Entscheidung ist die Bescheinigung der Gemeinde für die Finanzverwaltung grundsätzlich bindend.

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