Erbschaftsteuer-Reform

Der Referentenentwurf zur Reform der Erbschaft-und Schenkungsteuer liegt nun vor und wurde am 08. Juli in den Bundestag eingebracht. Die Reform war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr strengere Regeln für die Steuerbegünstigung von Betriebsvermögen verlangt hatte. Bis das Gesetz von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird, dürfte es aber noch einige Änderungen geben. Auf Einzelheiten wollen wir deshalb an dieser Stelle nicht näher eingehen.

Zusammenfassend lässt sich aber feststellen, dass mit dem Referentenentwurf die Vorgaben des Gerichts tendenziell nur im engstmöglichen Bereich umgesetzt werden sollen und damit erkennbar die nicht nur unseres Erachtens aus guten Gründen bestehende Privilegierung des Betriebsvermögens so weit wie möglich erhalten bleiben soll.

Zumindest in den Pressemitteilungen ist nicht die Rede von der vom Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eingeräumten Möglichkeit einer rückwirkenden Anwendung der gesetzlichen Neuregelung. Damit besteht die Chance, derzeit erfolgende Unternehmensnachfolgen noch nach alter Rechtslage durchzubringen.

Aufgrund dieser Gegebenheiten würden wir im Regelfall empfehlen, anstehende und nur wegen der bisher bestehenden Rechtsunsicherheit aufgeschobene Unternehmensnachfolgen schnellstmöglich anzugehen. Selbstverständlich muss dies aber in jedem Einzelfall mit dem Steuerberater abgestimmt werden.

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