Der BFH hat am 06. Mai 2015 einen Fall entschieden, in dem eine Mutter ihren Kommanditanteil, den sie vorab von ihrem Ehemann schenkweise erhalten hat, unentgeltlich mit Vorbehaltsnießbrauch auf ihren Sohn übertragen hat. Im vorgelagerten Schenkungsvertrag hatte sich der Vater die Stimmrechte vorbehalten.
Der BFH hat entschieden, dass der Sohn bzgl. der Schenkungsteuer weder den Verschonungsabschlag mit 85 % noch den Abzugsbetrag mit 150.000 € erhält. Die Mutter habe mangels Stimmrecht und insoweit fehlender Mitunternehmerinitiative keinen Mitunternehmeranteil geschenkt.