Ein Unternehmensberater erzielte sowohl Einkünfte aus nichtselbständiger als auch aus selbständiger Arbeit. Sein Arbeitgeber stellte ihm einen Dienst-PKW zur uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung und übernahm sämtliche Kosten für das Fahrzeug. Die private Nutzung versteuerte der Arbeitgeber nach der sog. 1 %-Regelung. Aus den vom Arbeitgeber überlassenen Daten ermittelte der Unternehmensberater den betrieblichen Anteil und machte diesen als Betriebsausgabe geltend.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der einen ihm von seinem Arbeitgeber überlassenen PKW auch für seine selbständige Tätigkeit nutzen darf, keine Betriebsausgaben für den PKW abziehen kann, wenn der Arbeitgeber sämtliche Kosten des PKW getragen hat und die private Nutzungsüberlassung nach der sog. 1%-Regelung versteuert worden ist.