Versorgungsausgleichszahlungen steuerlich abzugsfähig!

Das FG Münster (AZ 7 K 453/15) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Steuerzahler im Rahmen einer Scheidungsfolgevereinbarung an seine geschiedene Ehefrau Zahlungen leistete um seine Betriebsrente aus dem Versorgungsausgleich auszunehmen. Nach Ansicht der Finanzrichter stellen diese Zahlungen steuerlich abzugsfähige Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit dar, wenn dem Rentenberechtigten ansonsten eine verringerte Betriebsrente zufließen würde.

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