In einem Fall eines Ehevertrages mit stark einseitiger Lastenverteilung hat der BGH diesen Vertrag als vollnichtig eingestuft. In Folge dessen hatte die Ehefrau vollen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, Versorgungs- und Zugewinnausgleich.
Tipp:
Alte Eheverträge sollten unbedingt geprüft werden, ob sie der verschärften Inhaltskontrolle des BGH entsprechen. Ansonsten geht der Vertrag ins Leere und es drohen die o. g. Rechtsfolgen.