Fahrtkosten bei Vollzeitstudium

Fahrtkosten von Studentinnen und Studenten zur Hochschule sind nicht mehr nur mit der Entfernungspauschale, sondern in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten zu berücksichtigen.

Tipp:
Beträgt die einfache Entfernung zur Hochschule z. B. 20 km, setzen Sie in Ihrer Steuererklärung für diese Fahrt nicht mehr Fahrtkosten in Höhe von 20 km x 30 Cent/km = 6 €, sondern 40 km x 30 Cent/km = 12 € an.

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