In der Vergangenheit wurden zahlreiche Unternehmer vom Finanzamt aufgefordert, Umsatzsteuer nachzuzahlen, wenn sie Lebensmittel an sog. Tafeln gespendet hatten. Diese Sachverhalte wurden nämlich als Sachspende eingestuft und waren als solche umsatzsteuerpflichtig. Betroffen waren vor allem Bäckereien, die abends nicht verkauftes Brot, Brötchen und Gebäck an soziale Einrichtungen spendeten.
Hätte der Bäcker oder auch der Metzger oder Gemüsehändler die Lebensmittel in den Müll geworfen statt zu spenden, hätte er keine Steuern zahlen müssen. Zum Wohle der sozialen Einrichtungen hat die Finanzverwaltung nun eingelenkt. Werden Lebensmittel gespendet, deren Haltbarkeit abläuft, soll deren Wert auf null Euro festgesetzt werden, so dass keine Umsatzsteuer mehr anfällt.