Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlagen

Grundsätzlich ist für die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) Voraussetzung, dass das angeschaffte Wirtschaftsgut ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird. Nach Auffassung der OFD Niedersachsen spricht bei Photovoltaikanlagen eine Verwendung des durch diese produzierten Stroms zu mehr als zehn Prozent für private Zwecke aber nicht gegen die Inanspruchnahme eines IAB.

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