Positive Rechtsprechung bei Handwerkerleistungen

Handwerkerleistungen (allerdings ohne die enthaltenen Materialkosten) im privaten Haushalt eines Steuerpflichtigen führen zu einem Steuerbonus von maximal 20 % der Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 € im Jahr. Diesbezüglich hat der BFH nun entschieden, dass auch Neubaumaßnahmen, so z. B. die Neuanlage eines Gartens, entsprechend steuerlich begünstig sind, wenn bereits ein Haushalt vorliegt. Darauf basierend urteilte das FG Sachsen, dass auch der nachträgliche Einbau eines Kachelofens und eines Edelstahlschornsteins in ein gasbeheiztes Haus unter diese Begünstigung fällt.

veröffentlicht am