Gegen die Besteuerung von Steuererstattungszinsen bestehen aufgrund diverser BFH-Beschlüsse grundsätzliche Bedenken. Nun hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Urteil die Rechtmäßigkeit der diesbezüglichen gesetzlichen Rückwirkung bejaht. Gegen dieses Urteil wurde allerdings Revision eingelegt (Az.: VIII R 26/12).
Tipp: Wir empfehlen, in gleichgelagerten Fällen Einspruch einzulegen und mit Verweis auf die o. g. Revision Ruhen des Verfahrens zu beantragen.