Sterbegeldzahlung berufsst. Versorgungseinr. steuerpflichtig...

Ob Sterbegeldzahlungen berufsständischer Versorgungseinrichtungen der Besteuerung zu unterwerfen sind oder nicht ist derzeit strittig. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung und der diesbezüglichen höchstrichterlichen Rechtsprechung des BFH hat das FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 13.11.2013 – 4 K 1203/11 entschieden, dass es sich bei dem Sterbegeld nicht um eine steuerpflichtige Leistung handle. Den Antrag auf Revision (AZ: X R 13/14) hat das Gericht allerdings zugelassen. Darüber hinaus ist zu dem Problemkreis auch noch eine Verfassungsbeschwerde anhängig (2 BvR 143/14).

Tipp: In einschlägigen Fällen empfehlen wir, mit Verweis auf die anhängigen Verfahren (s. o.) Einspruch einzulegen und Ruhen des Verfahrens zu beantragen.

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