Ob Sterbegeldzahlungen berufsständischer Versorgungseinrichtungen der Besteuerung zu unterwerfen sind oder nicht ist derzeit strittig. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung und der diesbezüglichen höchstrichterlichen Rechtsprechung des BFH hat das FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 13.11.2013 – 4 K 1203/11 entschieden, dass es sich bei dem Sterbegeld nicht um eine steuerpflichtige Leistung handle. Den Antrag auf Revision (AZ: X R 13/14) hat das Gericht allerdings zugelassen. Darüber hinaus ist zu dem Problemkreis auch noch eine Verfassungsbeschwerde anhängig (2 BvR 143/14).
Tipp: In einschlägigen Fällen empfehlen wir, mit Verweis auf die anhängigen Verfahren (s. o.) Einspruch einzulegen und Ruhen des Verfahrens zu beantragen.