Ein kindergeldberechtigtes Kind, das in der Wohnung des alleinstehenden Steuerzahlers gemeldet ist, gehört zu dessen Haushalt. Der Steuerzahler kann in diesem Fall den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Anspruch nehmen. Im vom Bundesfinanzhofs entschiedenen Fall vom 5. Februar 2015, Aktenzeichen III R 9/13 war die Tochter des Klägers zwar in der Wohnung des alleinstehenden Steuerzahlers gemeldet, lebte aber tatsächlich in einer eigenen Wohnung.
Der Bundesfinanzhof entschied, dass in dem Fall, in dem ein Kind in der Wohnung des alleinstehenden Steuerzahlers gemeldet ist, dies als eine unwiderlegbare Vermutung der Haushaltszugehörigkeit anzusehen ist. Danach kann ein alleinerziehender Steuerzahler bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen den steuerlichen Entlastungsbetrag auch dann beanspruchen, wenn das Kind tatsächlich in einer eigenen Wohnung lebt.