Förderung von neuen Mietwohnungen

Der Bau von neuen Mietwohnungen soll steuerlich gefördert werden. Diesbezüglich wurde am 03. Februar 2016 das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Meitwohnungsneubaus in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Demzufolge sollen sich die Sonderabschreibung und die lineare Gebäude-AfA in den ersten drei Jahren auf insgesamt 35 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten belaufen.

Tipp:   Sollten Sie einen Immobilienerwerb geplant haben, stimmen Sie mit einem Steuerberater vorher ab, unter welchen Voraussetzungen Sie in den Genuss dieser Steuervorteile kommen können.

veröffentlicht am