BFH gegen BMF bei Anteilsübertragungen

Im Urteilsfall (IV R 12/15) hatte der Vater seinen Gesellschaftsanteil an einer KG zum Teil seinem Sohn geschenkt. Ein Grundstück, das aufgrund der Vermietung an die KG zum sog. Sonderbetriebsvermögen des Vaters gehörte, behielt er zurück und übertrug dieses zwei Jahre später auf eine von ihm gegründete Grundstücksgesellschaft. Nachdem das Finanzamt auf Grundlage von § 6 Abs. 3 EStG die Schenkung zunächst einkommensteuerneutral behandelt hatte, wollte es wegen der späteren Grundstücksübertragung rückwirkend alle stillen Reserven in dem auf den Sohn übertragenen KG-Anteil besteuern.

Dieser Rechtsauffassung der Finanzverwaltung hat der BFH widersprochen und damit an seiner bisherigen Rechtsprechung festgehalten. Anders als für den Beschenkten bestehen daher für den Schenker keine Haltefristen in Bezug auf sein zurückbehaltenes Vermögen.

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