Mit Verwaltungsschreiben vom 04. Juli diesen Jahres hat sich die Finanzverwaltung der Auffassung des BFH angeschlossen, dass Zinsen aus Rentennachzahlungen nicht als Renten, sondern als Kapitaleinnahmen zu versteuern sind. Das ist für viele Senioren günstig, weil die Zinsen dann ggf. aufgrund des Sparerpauschbetrages steuerfrei bleiben.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2016 ist diese neue Rechtslage verbindlich. Für die Jahre davor gilt die neue Regelung auf Antrag für alle noch offenen Fälle. Betroffene Senioren sollten deshalb prüfen, ob die Besteuerung der Nachzahlungszinsen als Kapitaleinkünfte für sie günstiger ist.