Fortbildungskosten und Meisterbonus

Aufwendungen eines angestellten Gesellen im Zusammenhang mit der Ablegung der Meisterprüfung sind Berufsfortbildungskosten und damit Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Einem Urteil des FG München vom 30.06.2016 (15 K 474/16) zufolge sind diese Aufwendungen nicht um einen erhaltenen Meisterbonus zu kürzen.

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