Erbschaftsteuer teilweise verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2014 das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht in Teilen für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber vorgegeben, einzelne Regeln bis spätestens zum Juli 2016 zu ändern. Dabei hat das Gericht dem Gesetzgeber aber auch erlaubt, rückwirkend ab dem Tag der Urteilsverkündung (17. Dezember 2014) neue Regeln einzuführen. Hier sind im Hinblick auf die Gerichtsentscheidung  insbesondere partielle Änderungen im Bereich einiger betrieblicher Verschonungsregelungen zu erwarten. Da derzeit nicht klar ist, ob diese Änderungen rückwirkend erfolgen werden, besteht insoweit auf absehbare Zeit eine erhebliche Rechtsunsicherheit.

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