Besteuerung von Steuererstattungszinsen

Gegen die Besteuerung von Steuererstattungszinsen bestehen aufgrund diverser BFH-Beschlüsse grundsätzliche Bedenken. Nun hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Urteil die Rechtmäßigkeit der diesbezüglichen gesetzlichen Rückwirkung bejaht. Gegen dieses Urteil wurde allerdings Revision eingelegt (Az.: VIII R 26/12).

Tipp:    Wir empfehlen, in gleichgelagerten Fällen Einspruch einzulegen und mit Verweis auf die o. g. Revision Ruhen des Verfahrens zu beantragen.

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